117 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Sekundarstufe II Zwischenlösungen Motivationssemester, ein 10. Schuljahr bis hin zu Sprachkursen und Au- Pair-Aufenthalten umfassen. Gerade bei letzteren ist nicht klar, ob damit Versäumtes in der obligatorischen Schulzeit kompensiert werden soll oder ob sie ein Ausdruck einer noch nicht gefällten Entscheidung über den künf- tigen Bildungsweg der Jugendlichen sind. Zwischenlösungen werden oft auch von Jugendlichen ergriffen, die einen Anschluss, bspw. in Form einer Lehre, gefunden hätten, aber eine andere Ausbildung vorziehen würden ( Kapitel Berufliche Grundbildung, Seite 141) und deshalb als Überbrückung bis zum Finden der Wunschausbildung ein Zwischenjahr einschieben. Der Sinn der Zwischenlösungen ist demnach meistens eine Erleichterung des Einstiegs in eine weitere berufliche oder schulische Ausbildung. Die Funktionen der Zwischenlösungen können also wie folgt zusammengefasst werden (Meyer 2003): – Kompensationsfunktion: Behebung schulischer, sprachlicher oder ande- rer Defizite. – Orientierungsfunktion: Entscheidungshilfe bei der Wahl einer nachob- ligatorischen Laufbahn. – Funktion als systemischer Puffer: Abgebende und aufnehmende Ausbil- dung passen zeitlich nicht zusammen; die Jugendlichen müssen die War- tezeit sinnvoll überbrücken. Wo die Jugendlichen für ihre Zwischenlösung das formale Schulsystem ver- lassen, d.h. bspw. nicht ein 10. Schuljahr absolvieren, fallen sie auch aus den Statistiken. In der offiziellen Bildungsstatistik lassen sich nicht alle Zwi- schenlösungen nachvollziehen. Dementsprechend ist es heute immer noch schwierig, die Gründe, die Folgen, die Quantität oder die Dauer von Zwi- schenlösungen zu erfassen. Zwischenlösungen werden von verschiedenen öffentlichen und privaten Anbietern angeboten (Egger, Dreher & Partner AG 2007). In den meisten Kantonen gibt es auch Zwischenlösungen (die sogenannten Motivations- semester), die von der Arbeitslosenversicherung und im Auftrag der städ- tischen und kommunalen Sozialämter durchgeführt werden. Bei diesen Angeboten ist die Funktion klar kompensatorisch. Da hier neben den Bil- dungsbehörden auch die Arbeitslosenversicherung als zusätzlicher Akteur mitwirkt, ist die Koordination der staatlichen Hilfen schon alleine aus Effi- zienzgründen eine Notwendigkeit geworden. Mit der Einführung des soge- nannten Case Management (s.a. OECD/CERI 2009) werden die Jugendlichen neu zentral erfasst, so dass Massnahmen der verschiedenen Akteure zeitlich und inhaltlich koordiniert ablaufen können. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Angeboten, welche die Jugendlichen freiwillig und auf eigene Rechnung besuchen können. Kantonal stark unterschiedlich verbreitet 2006 besuchten fast 20% der Schulabgängerinnen und -abgänger eine Über- gangslösung (gemäss BFS-Definition) nach der obligatorische Schule, was 17’149 Personen entsprach. Der Anteil Personen, die eine Zwischenlösung absolvieren, ist etwas höher für Frauen und insbesondere für Ausländer, von denen fast 36% eine Übergangslösung besuchten ( Grafik 76). Der Anteil Schülerinnen und Schüler, die eine Übergangslösung besu- chen, variiert auch von Kanton zu Kanton stark. Während im Kanton Basel- 76 Anteil Schülerinnen und Schüler in Zwischenlösungen nach Geschlecht und Nationalität, 2006 Daten: BFS % % % % % Ausland Schweiz Frauen Männer Total BFS-Definition: Unter Zwischenlösungen fallen schulische Programme wie das freiwillige 10. Schuljahr oder der Besuch anderer allgemein- bildender Schulen (in der Regel einjährig) und Programme, die Schule und praktische Ausbil- dung kombinieren, wie bspw. die Vorlehre. Nicht-schulische Programme wie z.B. Sprach- und Au-Pair-Aufenthalte oder Praktika können nicht erfasst werden.