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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

125 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Gymnasium Institutionen Langzeit- und Kurzeitgymnasien Insgesamt dauert die Ausbildung bis zur gymnasialen Maturität mindestens 12 Jahre, wobei die letzten vier Jahre als Maturitätslehrgang zu gestalten sind und das erste dieser vier Jahre als gymnasiale Vorbildung auf der Sekundar- stufe I erfolgen kann (MAR 95, Art. 6). Strukturell zu unterscheiden sind das Langzeitgymnasium (Dauer 6 Jahre, davon 2 Jahre Untergymnasium) und das Kurzzeitgymnasium (Dauer 4 Jahre). Der Eintritt ins Langzeitgymna- sium erfolgt im Anschluss an die Primarschule. Beim Kurzzeitgymnasium erfolgt der Eintritt nach dem 8. oder 9. Schuljahr auf der Sekundarstufe I. Langzeitgymnasien werden in keinem Kanton der lateinischen Schweiz, aber seit langem in elf Deutschschweizer Kantonen angeboten: in zehn Kan- tonen der Zentral- und Ostschweiz (LU, NW, OW, UR, ZG und AI, GL, GR, SG, ZH) sowie im Kanton Solothurn (bis 2011). In drei Kantonen (NW, OW, UR) wird ausschliesslich das Langzeitgymnasium angeboten. Übertritte aus der Sekundarschule in eine dritte Klasse des Langzeitgymnasiums sind zwar möglich, aber äusserst selten, deshalb ist für spätere Übertritte aus der Sekun- darstufe I in das Gymnasium häufig der Besuch eines Kurzzeitgymnasiums in einem Nachbarkanton eine praktizierte Alternative. Ohne diese faktische zweite Übertrittsmöglichkeit auf der Basis des Lehrplans der 8. Klasse liegt die Maturitätsquote der Kantone mit ausschliesslichem Langzeitgymnasium auch relativ tief. In den Kantonen Zürich, Luzern und St. Gallen mit 24, 9 und 8 Gymnasien wird das Langzeitgymnasium zwar nicht an allen Stand- orten geführt, der Trend zu einem frühzeitigen Eintritt ins Gymnasium wird aber auch in diesen Kantonen beobachtet. In den Kantonen Zürich und Solo- thurn sind die Eintritte in die Langzeitgymnasien seit einigen Jahren häufi- ger als die Eintritte in die Kurzzeitgymnasien. In den Kantonen Zug, Luzern und Glarus bestehen zwar doppelt so viele Klassen in Langzeitgymnasien wie in Kurzzeitgymnasien, aber der Trend verläuft gerade in den Kantonen Luzern und Zug in Richtung Kurzzeitgymnasien. Zulassungsbedingungen Die Bedingungen für die Zulassung zum Gymnasium und die Aufnahmever- fahren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich. Vereinfachend kann man drei Typen unterscheiden ( Tabelle 82). Zum Aufnahmeverfahren zugelassen sind in der Regel Schülerinnen und Schüler aus dem Schultyp mit den höchsten Anforderungen (z.B. Sekundarklassen A, classe prégym­ nasiale). Eine Ausnahme macht z.B. der Kanton Basel-Landschaft, wo auch Lernende aus dem zweithöchsten Schultyp (E) mit einem höheren Noten- durchschnitt zugelassen werden. Bei den Typen A und B (14 Kantone) sind es die abgebenden Schulen bzw. Lehrpersonen, die massgebend bestimmen, wer ans Gymnasium übertreten kann. Beim Typ C (12 Kantone) ist die auf- nehmende Schule mit einer Prüfung mitbeteiligt. Mit unterschiedlich langen Probezeiten bzw. Promotionsintervallen haben es die Gymnasien zusätz- lich in der Hand, die Übertrittsentscheide zu bestätigen bzw. zu korrigieren. Einen Bezug zwischen der Art des Aufnahmeverfahrens und der Maturitäts- quote herzustellen ist schwierig, wenngleich die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin, die dem Verfahrenstyp A zugewiesen sind, über- durchschnittliche Quoten aufweisen und die überwiegend deutschschwei- In den meisten Kantonen dauert der direkte Ausbildungsweg von der ersten Klasse der Primarschule bis zur Maturität die vorgegebenen minimalen 12 Jahre. Eine Dauer von mehr als 12 Jahren ist noch in sechs Kantonen üblich (13 Jahre in den Kantonen AG, FR, GE, TI, VS und 12,5 Jahre in BL). Der Kanton Tessin schult als einziger Kanton ein Jahr früher ein, so dass die Maturandinnen und Maturanden trotz 13 Schuljahren ihre Maturität im gleichen Alter wie in den übrigen Kantonen abschliessen.