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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

skbf | csre Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 126 Institutionen Gymnasium zerischen Kantone mit tiefen Quoten mehrheitlich dem Typus C zuzurech- nen sind. In den Zürcher Aufnahmeverfahren (je eines für Lang- bzw. für Kurzgym- nasium) werden zwei Neuerungen erprobt und gegebenenfalls auch einge- führt, von denen die zweite schweizweit neu ist: 1. Wie in anderen Kantonen üblich, hat eine zentrale schriftliche Aufnahmeprüfung die schuleigenen, nicht standardisierten Aufnahmeprüfungen der aufnehmenden Gymna- sien ersetzt. 2. Ein fächer- und lehrmittelunabhängiger Test zur Erfassung von allgemeinen kognitiven Fähigkeiten (AKF) soll nun zusätzlich Schüle- rinnen und Schüler identifizieren, die das Potenzial fürs Gymnasium hätten, aber bei den Aufnahmeprüfungen aus unterschiedlichen Gründen versagen. Nach dem ersten Einsatz des AKF-Tests (2008) beim Aufnahmeverfahren für das Langgymnasium konnten rund 7% der Kandidierenden identifiziert werden, welche die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, aber im AKF-Test zu den besten 30% der Kandidierenden gehörten und von diesen profitieren könnten. Darunter sind überdurchschnittlich viele Knaben zu finden. Die Laufbahn dieser Kandidierenden (z.B. das Bestehen der Probezeit) kann nicht weiter verfolgt werden, da sie nicht ins Langgymnasium aufgenommen wur- den. Der Erfolg in der Probezeit (August bis Ende November) lässt sich zwar mit hohen Werten im AKF-Test, aber deutlich zuverlässiger mit den Erfah- rungsnoten und Prüfungsnoten vorhersagen (Moser, Keller & Zimmermann 2009). Ob der AKF-Test ins Verfahren aufgenommen oder als Möglichkeit zur Potenzialabklärung den Schulen zur Verfügung gestellt wird, wird frü- hestens nach dem zweiten Test-Durchgang entschieden. 82 Drei Verfahrenstypen bei der Aufnahme ins Kurzzeitgymnasium, vereinfacht, Stand 2009 Daten: IDES, Recherchen: SKBF Verfahrenstyp EDK Ost BKZ NW EDK CIIP SR+TI Total A Durchschnitt von Erfahrungsnoten bzw. Promotion im progymnasialen Schultyp (Sek I). Bei Ungenügen auf Elternwunsch Entscheid via Aufnahmeprüfung. BL FR, JU, NE, TI, VD 6 B Erfahrungsnoten und Empfehlung durch abgebende Lehrperson(en), bei Abweisung kann in mehreren Kantonen auf Elternwunsch ein Entscheid via Aufnahmeprüfung verlangt werden. LU, NW, OW, UR, ZG BE, BS GE 8 C Aufnahmeprüfung und/oder Erfahrungsnoten und/oder Empfehlung. AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH SZ AG, SO VS 12 Verfahrenstypen: «Vereinfacht» meint, dass die Verfahrenstypen nach wenigen Hauptmerkmalen aufgebaut sind und damit viele Details vernachlässigen. Dass die Zuteilung von kantonalen Verfahren zu bestimmten Typen oft nicht einfach ist, kann an einigen Beispielen gezeigt werden. Zug ist dem Typ B zugeordnet worden, da in einem ersten Schritt alle Schülerinnen und Schüler mit einem Noten- durchschnitt 5,2 und mehr aufgenommen werden. Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,8 werden zu einer Aufnahmeprüfung zugelassen, was dem Typ C entsprechen würde. Zwei weitere Beispiele: Die Bezirksschulabschlussprüfung im Kanton Aargau hat auch die Funktion der Aufnahmeprü- fung. Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind es Vergleichsarbeiten und Tests mit zentraler Auswertung im Laufe des Schuljahres, die unter dem Stichwort Aufnahmeprüfung subsumiert werden.