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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

175 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Tertiärstufe Finanzierung und Zuständigkeiten Die Hochschulen aller drei Typen werden grösstenteils öffentlich finanziert ( Grafik 121). Die Koordination zwischen den Hochschultypen erfolgt bis zum Inkrafttreten des neuen HFKG durch die Schweizerische Universi- tätskonferenz (SUK), die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), die Konferenz der Fachhochschulen (KFH), den Fachhochschulrat und die Schweizerische Konferenz der Rektoren und Rektorinnen der päda- gogischen Hochschulen (COHEP). Träger der universitären Hochschulen sind der Bund (eidgenössische technische Hochschulen) und die Kantone (kantonale Universitäten). Die Finanzierung der ETH erfolgt durch den Bund, diejenige der kantonalen Universitäten zum grössten Teil durch die Kantone. Die Interkantonale Uni- versitätsvereinbarung schreibt dabei vor, dass auch die Nicht-Universitäts- kantone einen Teil des Aufwands der Universitäten tragen und Finanzbei- träge pro Student bzw. Studentin aus ihrem Kanton leisten. Dazu kommen Förderbeiträge des Bundes (SBF 2005). Für die Aufsicht über die Fachhochschulen ist der Bund zuständig. Er trägt einen Drittel ihrer Investitions- und Betriebskosten. Die Beiträge an die Betriebskosten sind insofern leistungsbezogen ausgerichtet, als sie pro Studierenden ausgerichtet werden und den Transfer von Forschung in die Lehre und die Akquisition von Drittmitteln berücksichtigen. Die restliche Finanzierung erfolgt über die Standortkantone und über die Abgeltungen aus den Heimatkantonen der Studierenden, die in der Interkantonalen Fach- hochschulvereinbarung geregelt sind. Die pädagogischen Hochschulen werden durch die Kantone geführt und praktisch ausschliesslich kantonal finanziert. Die Finanzierung erfolgt gröss- tenteils über die Trägerkantone, dazu kommen interkantonale Beiträge, die im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung ausgerichtet werden. Bundes- beiträge gelangen nur als Drittmittel bei Forschungsprojekten an die päd- agogischen Hochschulen. Personal der Hochschulen Die Personalstruktur veranschaulicht die unterschiedlichen Rahmenbe- dingungen und institutionellen Merkmale der verschiedenen Hochschul- segmente. Während an den universitären Hochschulen der Lehrkörper, bestehend aus den Professoren und Professorinnen sowie den übrigen Dozierenden, 27% des akademischen Personals ausmacht und die Assi- stierenden knapp drei Viertel abdecken, präsentiert sich diese Situation an den Fachhochschulen umgekehrt: Das akademische Personal setzt sich zu gut 70% aus Professoren und Professorinnen und übrigen Dozierenden zu- sammen. Bei den pädagogischen Hochschulen sind es mit 87% noch mehr ( Grafik 122). Die unterschiedliche Personalstruktur liegt in den institutionellen Rah- menbedingungen der verschiedenen Hochschultypen begründet. So hat bspw. die Personalkategorie Professor/Professorin je nach Hochschulsektor eine unterschiedliche Bedeutung, was sich nicht zuletzt in der unterschied- lichen wissenschaftlichen Qualifikation zeigt ( Grafik 123). Weiter führen die unterschiedlichen Promotionsreglemente dazu, dass Assistentinnen und Assistenten primär an den universitären Hochschu- 121 Finanzierung der Hochschulen, 2007 Daten: BFS P K B pädagogische Hochschulen Fachhoch- schulen universitäre Hochschulen Mia. SFr. Bund Kantone Private 122 Akademisches Personal der Hochschulen, 2007, in VZÄ Daten: BFS ’ ’ ’ As üb Pro pädagogische Hochschulen Fachhoch- schulen universitäre Hochschulen Professoren und Professorinnen übrige Dozierende Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeiter(innen)