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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

skbf | csre Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 244 Übersicht Höhere Berufsbildung Übersicht Die Ziele der höheren Berufsbildung sind die Vermittlung und der Erwerb von «Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder -einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind» (BBG Art. 26, Abs. 1). Die Berufs- und die höheren Fachprüfungen stellen die Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten fest, Tätigkeiten (fachlich oder führungs- bezogen) eines Anforderungsniveaus auszuüben, das mehr verlangt als eine abgeschlossene berufliche Grundbildung auf der Stufe des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses. Die höhere Fachprüfung prüft, ob die Kandidierenden fähig sind, einen KMU-Betrieb selbständig zu leiten oder in ihrem Fachbe- reich als Expertinnen und Experten tätig zu sein. Die höhere Berufsbildung setzt als Zutrittsqualifikation ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbil- dung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus (BBG Art. 26, Abs.2). Mit anderen Worten, die höhere Berufsbildung ist der Teil des tertiären Bil- dungswesen, der als einziger als Regeldiplom des Zugangs keine Maturität (weder eine gymnasiale noch eine Berufsmaturität) voraussetzt. Dies be- deutet aber nicht, dass es keine Studierenden in der höheren Berufsbildung gibt, die über solche Zugangsvoraussetzungen verfügen. So gibt es bspw. den eidgenössisch diplomierten Wirtschaftsprüfer als höhere Fachprüfung, bei dem viele Studierende schon über einen tertiären Abschluss an einer Fach- hochschule oder Universität verfügen. Das neue Berufsbildungsgesetz hat die höhere Berufsbildung auf der tertiä- ren Bildungsstufe, neben den kantonalen Universitäten, den eidgenössi- schen technischen Hochschulen (ETH), den Fachhochschulen und den päd- agogischen Hochschulen, als Ausbildungsgang auf tertiärer Stufe gesetzlich verankert. Im Gegensatz zu den anderen Typen wird die höhere Berufsbil- dung jedoch nicht als hochschulische tertiäre Bildung definiert (ISCED 5A), sondern als tertiäre Ausbildung Typ B klassifiziert (ISCED 5B), was sich so- wohl in den Zulassungsbedingungen als auch in den Ausbildungsgängen, der Dauer der Ausbildung und den Titeln (aber nicht unbedingt in den Ar- beitsmarktchancen) widerspiegelt. Die höhere Berufsbildung umfasst die eidgenössischen Berufsprüfungen, die höheren Fachprüfungen (auch: Meis- terprüfungen) und die höheren Fachschulen. Wer über ein Diplom der höheren Berufsbildung verfügt, wird an den Fach- hochschulen zugelassen, ohne eine Berufsmaturität nachweisen zu müssen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse aus der höheren Berufsbildung können (sur dossier) auch an die Bachelorstudiengänge der Fachhochschulen angerechnet werden. Zuständig für diese Entscheidung ist die jeweils zulassende Fach- hochschule.