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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

245 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Höhere Berufsbildung Höhere Fachschulen 191 Übersicht über die höhere Berufsbildung in der Schweiz Daten: Recherche SKBF   Zugangsvoraussetzungen Dauer Anbieter Vollzeit/ Teilzeit Abschluss Höhere Fachschulen Abschluss auf Sekundar- stufe II und teilweise Berufs- erfahrung 2–3 Jahre Private und öffentlich-rechtliche Schulen vollzeitlich oder berufs- begleitend Abschluss mit Diplom, Beispiel: dipl. Pflegefachmann, -frau HF Berufsprüfung Abschluss auf Sekundar- stufe II und bestimmte Anzahl Jahre Praxis- erfahrung in der entsprechenden Fachrichtung Nicht festgelegt, da der Besuch von Vorberei- tungskursen freiwillig ist. Berufsverbände; frei wählbare Vorbereitungskurse, die von Bildungsinstituten, Organisationen der Arbeitswelt und öffentlichen oder privaten Schulen angeboten werden berufs- begleitend Abschluss mit eidgenös- sischem Fachausweis, Beispiel: Baupolier(in) mit eidg. Fachausweis (eidg. Berufsprüfung) Höhere Fachprüfung (auch: Meister- prüfung) Berufsprüfung und bestimmte Anzahl Jahre Praxiserfahrung in der entsprechenden Fachrichtung Nicht festgelegt, da der Besuch von Vorberei- tungskursen freiwillig ist. Berufsverbände; frei wählbare Vorbereitungskurse, die von Bildungsinstituten, Organisationen der Arbeitswelt und öffentlichen oder privaten Schulen angeboten werden berufs- begleitend Abschluss mit eid- genössischem Diplom, Beispiele: Schreinermeister(in), dipl. Finanzexperte, -expertin Höhere Fachschulen Die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen legt folgendes fest: «Die Bil- dungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selb- ständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie sind pra- xis-orientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse.» Abgesehen von einem Abschluss der Sekundarstufe II (drei- oder vierjährige Berufsleh- re mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene dreijährige Fach- mittelschule, gymnasiale Maturität) kann von Personen, die eine höhere Be- rufsschule absolvieren möchten, verlangt werden, dass sie bereits über eine gewisse Berufserfahrung verfügen und eine Eignungsabklärung vorgenom- men werden, deren genauen Inhalt die Bildungsanbieter regeln. Die Zulas- sungsbedingungen variieren je nach Berufsrichtung. Die Verordnung regelt die folgenden Bereiche: Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirt- schaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung; und Verkehr und Transport. Die Bildungsgänge HF beruhen auf Rahmenlehrplänen. Diese werden von den Bildungsanbietern in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Ar- beitswelt (OdA) entwickelt und erlassen; das Bundesamt für Berufsbildung