249 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Höhere Berufsbildung Kosten und Finanzierung 196 Die 10 wichtigsten Abschlüsse bei höheren Fachprüfungen, 2008 Daten: BFS Frauen Männer Wirtschaftsprüfer(in) Informatiker(in) Verkaufsleiter(in) Landwirt(in) Meister Experte/Expertin für Rechnungslegung und Controlling Steuerexperte/-expertin Finanzanalytiker(in) und Vermögensverwalter(in) Elektroinstallateur(in) Einkäufer(in) Finanz- und Anlage- experte/-expertin Anzahl Eidg. Diplome Männer Frauen Bei den Berufs- und höheren Fachprüfungen geht es wie bei den höheren Fachschulen im Rahmen laufender Revisionen der Prüfungen darum, die einzelnen Bildungsangebote besser abzugrenzen, insbesondere gegenüber den Weiterbildungsabschlüssen der Fachhochschulen. Zum einen gilt es, bei ähnlichen Qualifikationsprofilen eine bessere Koordination oder ein Zusam- menlegen von bestehenden Prüfungen zu erreichen. Zum anderen ist ver- stärkt darauf zu achten, dass die Anforderungsprofile aller höheren Fachprü- fungen einerseits und aller Berufsprüfungen andererseits besser aufeinander abgestimmt werden (Art. 23 Berufsbildungsverordnung). Beispiele von er- folgreichen Neupositionierungen finden sich in der Immobilienbranche, im Bereich Logistik und in der Holzwirtschaft. Kosten und Finanzierung Die Kantone sind für den Vollzug auch in der höheren Berufsbildung zu- ständig und leisten gemäss den Erhebungen des BBT jährliche Beiträge im Umfang von rund 460 Mio. Franken, was einen Anteil von rund 16% an den gesamten Berufsbildungsausgaben der Kantone ausmacht. Direkte Beiträge des Bundes an Bildungsgänge der höheren Fachschulen werden nur gewährt, wenn es sich um gesamtschweizerische und landesweit tätige OdA handelt und diese keine Beiträge von den Kantonen erhalten. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz fand auf Bundesebene ein Wech- sel von der aufwandorientierten Finanzierung und Abgeltung hin zu leis- tungsorientierten Kopfpauschalen statt. Der Bund entrichtet den Kanto- nen allgemeine Pauschalbeiträge an die Berufsbildungsauslagen, die von den Kantonen nach freiem Ermessen sowohl für die berufliche Grundbildung als auch für die höhere Berufsbildung eingesetzt werden können. Die Pau- schalbeiträge des Bundes an die Kantone werden auf der Grundlage der An- zahl Personen bemessen, die sich in der beruflichen Grundbildung befinden.