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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

261 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Weiterbildung Effektivität Effektivität Zielformulierungen Damit Aussagen über die Effektivität von Weiterbildungsmassnahmen ge- macht werden können, müssen explizit formulierte Ziele bestehen, welche überprüfbar sind (bspw. Teilnahmequoten, Investitionsquoten). Im Bereich der Weiterbildung existieren dafür Angaben aus verschiedenen politischen Programmen, wie etwa den Lissabonner Zielen der EU (vgl. Infotext unten). In diesen Programmen werden allerdings häufig wenig konkrete Ziele for- muliert, die einer Wirkungsanalyse unterzogen werden könnten. In der Schweiz existiert weder ein vergleichbares bildungspolitisches Programm, noch wurden konkrete Ziele formuliert. Im Rahmen der Vorbe- reitungsarbeiten für ein nationales Weiterbildungsgesetz werden jetzt erst- mals entsprechende Diskussionen systematisch geführt ( Institutionen, Seite 258). Wird, wie im Fall der Lissabonner Ziele, als Outcome von Weiterbildungs- aktivitäten eine höhere Beschäftigungsquote oder bessere Wettbewerbsfä- higkeit erwartet, so wird damit bereits implizit eine wesentliche Wirkungs- hypothese von Weiterbildung unterstellt, deren empirische Überprüfung methodisch hingegen äusserst komplex ist und bislang zu keinem eindeu- tigen Befund geführt hat. Die Ziele von Lissabon und der Kopenhagen-Prozess Das Gemeinschaftsziel, das sich die EU im Jahr 2000 in Lissabon setzte, nämlich binnen zehn Jahren der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschafts- raum der Welt zu werden, sollte gemäss den Lissabonner Schlussfolgerungen sowie dem zwei Jahre später in Kopenhagen verabschiedeten Arbeitsprogramm durch die grundlegende Modernisierung des europäischen Bildungs- und Ausbildungssystems erreicht werden. Folgende gemeinsame Ziele wurden festgelegt: – jährliche Steigerung der Pro-Kopf-Beträge der Investitionen in die Human- ressourcen – Stärkung der Grundfertigkeiten der EU-Bürger und bessere Qualifikation der Beschäftigten – Einführung und Nutzung neuer Informationstechnologien in der Bildung – Förderung des lebenslangen Lernens – Verringerung der Zahl der Schulabbrecher – grössere Transparenz der Qualifikationsnachweise – Förderung der Mobilität von Schülern und Schülerinnen, Auszubildenden, Aus- bildungspersonal, Studenten und Studentinnen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern Um den Modernisierungsprozess zu vereinfachen, wurden anlässlich einer Zwischen- bilanz zwei Ziele als vorrangig erklärt und genauer quantifiziert: Bis 2010 sollen 3% des europäischen BIP in Forschung und Entwicklung investiert werden, und die Beschäfti- gungsquote soll auf 70% steigen. Zur Zielerreichung liegen bislang keine Ergebnisse vor.