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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

55 Bildungsbericht Schweiz | 2010 Obligatorische Schule Überblick 21 Die Struktur der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe I und die vorgesehene Harmonisierung, Stand 2009 Daten: EDK/IDES Schuljahre 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Kindergarten: Angebotsobligatorium, freiwilliger Besuch Kindergarten: Angebotsobligatorium, obligatorischer Besuch Primarstufe Orientierungsstufe (Sekundarstufe I) Sekundarstufe I Der zweifarbige Hintergrund symbolisiert die Struktur, wie sie im HarmoS-Konkordat vorgesehen ist: Primarstufe (inkl. Kindergarten) 1.–8. Schuljahr und Sekundarstufe I 9.–11. Schuljahr. Für den Kanton Tessin ist eine Sonderregelung vorgesehen. sicherung über Bildungsstandards sowie ein regelmässiges Monitoring, und es schlägt bedarfsgerechte Tagesstrukturen vor. Die Bildungsstandards kon- kretisieren die zu erreichenden Ziele in den Bereichen Schulsprache, Fremd- sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften am Ende der 4., der 8. und der 11. Klasse. Der damit verbundene Paradigmenwechsel hat eine verstärkte Orientierung an Kompetenzen zur Folge. Sonderpädagogik-Konkordat Aufgrund einer Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen übernehmen die Kantone die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für sonderpädagogische Massnahmen. Damit gehört der sonderpäd- agogische Bereich zum Bildungsauftrag der Volksschule und die Kantone regeln ihre Zusammenarbeit im Sonderpädagogik-Konkordat (Interkantona- le Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik). Gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes werden inte- grierende Massnahmen den separierenden vorgezogen. Das Konkordat sieht auch die Erarbeitung einer einheitlichen Terminologie sowie von Standards zu Verfahren und Qualität vor. Für Schülerinnen und Schüler mit besonde- ren Bildungsbedürfnissen stehen ab der Geburt und bis zum vollendeten 20. Altersjahr verschiedene Fördermassnahmen, Einrichtungen und The- rapieangebote zur Verfügung. Im Konkordat wird das Grundangebot um- schrieben. Dieses umfasst die heilpädagogische Früherziehung und in der obligatorischen Schulzeit ambulante Förder-, Beratungs- und Therapieange-