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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

skbf | csre Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 6 Vorwort der Auftraggeber Verfassungsauftrag Bund und Kantone sind verfassungsrechtlich verpflichtet (Art. 61a Abs. 1 und 2 Bundesverfassung), gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Zustän- digkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Gleichzeitig werden beide staatlichen Ebenen aufge- fordert, ihre Anstrengungen zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. Das von Bund und Kantonen gemeinsam initiierte und geführte Bildungsmonitoring Schweiz ist ein wichtiges Instrument, um diesem Auf- trag nachzukommen. Das Bildungsmonitoring wird dabei als Prozess verstanden mit dem Ziel der systematischen, wissenschaftlich gestützten und auf Dauer angelegten Beschaffung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen über das schweizerische Bildungssystem und dessen Umfeld. Der nun vorliegende erste nationale Bildungsbericht Schweiz 2010 ist ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses. Er richtet sich in erster Linie an die für die Steuerung des Bildungssystems verantwortlichen Behörden, mit dem Ziel, ausgehend von einer Beschreibung, die der Vielschichtigkeit des schweizerischen Bildungssystems umfassend Rechnung trägt, eine datenge- stützte Basis für politische Entscheidungen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck stellt der Bericht Wissen aus Forschung, Statistik und Verwaltung zusam- men. Er richtet sich dabei aber auch an alle am Bildungssystem beteiligten Akteure sowie an eine breite Öffentlichkeit. Die Auswertung des Bildungsberichts ist Bestandteil des Bildungsmoni- toringprozesses und dient der Erarbeitung von Vorschlägen für die evidenz- basierte Steuerung des Bildungssystems, als Grundlage bei der Vorbereitung bildungspolitischer Entscheide und der Bildungsplanung. Steuerung des Bildungsmonitorings Schweiz Die Steuerung des Bildungsmonitorings erfolgt gemeinsam und paritätisch durch Bund und Kantone. Auf behördlicher Ebene zeichnen bundesseitig die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und kantonsseitig der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verantwortlich. Auf Verwaltungsebene wurde eine Prozessleitung einberufen, die eben- falls von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen wird. Bundes- seitig sind, neben dem vollziehenden Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) und das Bundesamt für Statistik (BFS) vertreten. Kantonsseitig sind das Ge- neralsekretariat der EDK und zwei kantonale Vertreter Mitglieder der Pro- zessleitung. Die Prozessleitung hat die von Bund und Kantonen gemeinsam getrage- ne Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) mit der Erstellung des ersten nationalen Bildungsberichts Schweiz 2010 beauf- tragt. Der Aufgabenbereich der SKBF umfasst neben der Dokumentation der Forschungsleistungen in der Schweiz auch die eigenständige Analyse des Forschungsstandes in aktuellen Bildungsfragen und die Vertretung der schweizerischen Bildungsforschung in internationalen Gremien. Den vor- liegenden Bericht hat die SKBF in eigener Verantwortung erstellt.