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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

skbf | csre Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 66 Kontext Vorschul- und Primarstufe Kontext Gemäss dem von der Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedeten Har- moS-Konkordat wird die Primarstufe künftig 8 Jahre dauern und die Vor- schule oder Eingangsstufe mit einschliessen. Das vorliegende Kapitel trägt dieser Entwicklung Rechnung und bezieht sich auf die gesamte Vorschul- und Primarstufe. Wenn für Kinder nach dem vollendeten 4. Altersjahr schu- lisch verfasste Bildungsprozesse einsetzen, sind dem bereits einige Jahre an familiärer und immer häufiger auch familienergänzender Erziehung, Bildung und Betreuung vorausgegangen. Schulische Bildungsprozesse finden zudem in einem gesellschaftlichen Umfeld statt, von dem sie nicht unwesentlich beeinflusst werden. Auf dieses Vor- bzw. Umfeld der ersten Zyklen schuli- scher Bildung soll im Folgenden eingegangen werden. Angebot und Nutzung familienergänzender Betreuung Die Konferenzen der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) haben sich 2008 über die Zusammenarbeit im Bereich der familienergänzen- den Tagesstrukturen verständigt. Der Begriff umfasst Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche ab der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit (im sonderpädagogischen Bereich bis 20 Jahre). Die Nutzung die- ser Angebote liegt im Ermessen der Eltern, die sich an den Kosten beteiligen müssen. Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat verpflichtet sich ein Kan- ton im Bereich der obligatorischen Schule zur Schaffung eines bedarfsge- rechten, in der Nutzung freiwilligen Angebots. Die primäre Verantwortung für die interkantonale Koordination im Bereich der Tagesstrukturen für klei- ne Kinder (0–4 Jahre) liegt bei der SODK, jene für die Angebote während der obligatorischen Schulzeit bei der EDK. Familienergänzende Tagesstrukturen werden von der öffentlichen Hand, von privaten Institutionen oder von Pri- vatpersonen organisiert. Für Bewilligung und Qualitätssicherung sind die Kantone und Gemeinden zuständig (EDK/SODK 2008). Da die Erwerbstätigkeit von Müttern stetig zugenommen hat und die Zahl der Eineltern-Familien gestiegen ist, hat der Bedarf an familienergänzender Betreuung sowohl vor wie auch neben der Schule zugenommen ( Kapitel Kontext, Seite 37). Das Angebot hat sich in den letzten Jahren zwar vergrössert, nicht zuletzt dank Finanzhilfen des Bundes, die seit 2003 zur Neugründung oder Erweiterung von Kindertagesstätten und schulergänzenden Einrich- tungen beitrugen und rund 20 000 Plätze schufen (BFS 2008n). Schätzun- gen zufolge übersteigt die Nachfrage das Angebot jedoch bei Weitem. Es fehlen noch immer rund 50 000 Plätze, und der Mangel insbesondere an preisgünstigen Angeboten führt zu Einschränkungen im Erwerbsverhalten von Frauen (Infras 2005; MecoP/Infras 2007). Im internationalen Vergleich lassen sich hinsichtlich der Ausgestaltung des Bereichs frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung drei Typen un- terscheiden: – hohe Investitionen, enge Verzahnung von Betreuung und Bildung, staat- liche Angebote (z.B. Skandinavien, Frankreich);