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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2010 DE

skbf | csre Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 258 Institutionen Weiterbildung jedoch abhängig von den berücksichtigten Lernformen (formal, nicht-for- mal, informell; beruflich oder allgemein), der betrachteten Bevölkerungs- gruppe (Alter, Arbeitsmarktstatus) sowie dem Beobachtungszeitraum (vgl. BFS 2006b). Auch wenn mit diesen Indikatoren die Art der Lernform relativ gut erfasst wird, handelt es sich immer noch um ein grobes Mass, da bspw. nichts über die Intensität, den Zeitumfang, die Periodizität oder die Qualität der Weiterbildungsaktivitäten ausgesagt wird. Institutionen Die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen von Weiterbildung ( Kontext, Seite 254) spiegeln sich in der komplexen Situation der rechtlichen Grundlagen sowie der Trägerschaft der Institutionen der Weiterbildung: Grundsätzlich sind die Kantone für die nicht beruflich orientierte Weiter- bildung und der Bund für die berufsorientierte Weiterbildung zuständig. Al- lerdings kennen nur fünf Kantone ein eigenes Weiterbildungsgesetz; einige regeln Weiter- und Erwachsenenbildung über die allgemeine Bildungsge- setzgebung oder spezifisch über das kantonale Berufsbildungsgesetz. An- dere Kantone kennen schliesslich gar keine gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Weiterbildung (IDES­Kantonsumfrage 2008/09, www.edk.ch/ dyn/13341.php). Die grosse Mehrheit der Weiterbildungsinstitutionen liegt in privater Trägerschaft und wird entsprechend nachfrageseitig finanziert. Das Nebeneinander von staatlichen und privaten, gemeinnützigen und ge- winnorientierten Institutionen ist charakteristisch für das schweizerische Weiterbildungssystem (Schläfli & Sgier 2008). Bei der beruflich orientierten Weiterbildung kommt den Betrieben eine wichtige Rolle zu: Sie veranstalten mehr als ein Viertel der Weiterbildungs- aktivitäten ( Grafik 204). Schulen und Hochschulen kommen für ein weite- res Drittel auf. Mehr als die Hälfte der ausserberuflichen Weiterbildungsak- tivitäten wird durch private Anbieter (Privatpersonen, andere Institutionen) angeboten. Die zunehmende Bedeutung abschlussorientierter und berufs- Gemäss der neuen Bundesverfassung soll die Weiterbildung neu durch den Bund in ihren Grundsätzen festgelegt und gefördert werden (Art. 64a BV). Ein (in Vorbereitung befindliches) Weiterbildungsgesetz soll Bereiche und Kriterien der Weiterbildungsförderung definieren. Ein kantonales Weiterbildungsgesetz kennen die Kantone Freiburg, Graubün- den, Luzern, Uri und Tessin. 14 Kantone verfügen über eigene kantonale Weiter- bildungseinrichtungen, wovon neun diese öffentlich finanzieren. Nachfrage- orientierte öffentliche Subventionen gibt es in elf Kantonen. Zielgruppen sind Auszubildende, Bildungsferne, wenig qualifizierte Personen sowie Angestellte der kantonalen Verwaltungen. 204 Veranstalter von Weiterbildung (nicht-formale Bildung) nach dem Zweck der Teilnahme Daten: BFS % % % % % % alle Aktivitäten berufliche Weiterbildung ausserberufliche Weiterbildung Anteil am gesamten Zeitaufwand Betrieb, Arbeitgeber andere öffentliche Schule Privatschule Privatperson Hochschule, höhere Fachschule andere Institution