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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

13 Bildungsbericht Schweiz | 2014 Einleitung    ser abgebildet werden und somit individuelle Bildungsverläufe analysiert werden können. Eine grössere Schwierigkeit beim Verfassen des Bildungsberichtes ist jeweils die Entscheidung darüber, ob Themen, die schon in den früheren Berichten abgehandelt worden sind, wieder aufgenommen werden sollen oder nicht. Da zwischen den Bildungsberichten auch immer wieder neue Themen und nicht nur neue Erkenntnisse zu «alten» Themen auftauchen und behandelt werden wollen, ist es schon aus Platzgründen nicht mög- lich, alle Themen vorheriger Bildungsberichte weiter zu verfolgen. Grund- sätzlich werden deshalb nur jene Themen regelmässig weiter verfolgt, bei denen die zeitliche Entwicklung informativ ist und die zu den Konstanten der bildungspolitischen Steuerung gehören. Fragestellungen hingegen, bei denen weder der zeitliche Verlauf neue Informationen lieferte noch neue Forschungserkenntnisse eine erneute Behandlung des Themas nahelegten, werden zugunsten neuer Themen eher weggelassen. Gewisse durchaus inter- essante Fragestellungen tauchen im Bildungsbericht 2014 also deshalb nicht auf, weil wir der Meinung sind, dass gegenüber der Darstellung in den Be- richten von 2006 oder 2010 keine wesentlichen neuen Erkenntnisse eine erneute Abhandlung aufdrängten. Weiter ist wichtig festzuhalten, dass der Bildungsbericht sich in gewoll- ten Grenzen bewegt. Bei einer alle vier Jahre erscheinenden Beschreibung des Bildungswesens ist und kann es nicht Ziel sein, detaillierte Basisstatis- tiken zu transportieren, welche vom zuständigen Bundesamt für Statistik und anderen Behörden im Monatsrhythmus aktualisiert und nachgeführt werden. Ebenso hat sich der Bildungsbericht nicht Bildungsthemen zu wid- men, die primär in den Zuständigkeitsbereich der Bildungspolitik oder der Bildungsverwaltung gehören. Dies bedeutet etwa, dass Erkenntnisse zur Unterrichtsforschung für den Bildungsbericht nur dann von Interesse sein können, wenn sie Informationen zur Systembeurteilung und ‑steuerung liefern, nicht aber wenn sie vor allem dafür gedacht sind, der individuellen Lehrperson in ihrer Arbeit eine Stütze zu sein. Dies bedeutet auch, dass der Bildungsbericht somit auftragsgemäss nur einen Teil der Bildungsforschung abdeckt. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass der Bildungsbericht den Auftrag hat, alle relevanten Informationen zusammenzutragen, die eine Systembeurteilung ermöglichen, nicht aber selbst eine Bewertung des Bil- dungssystems vorzunehmen oder gar Massnahmen zu Veränderungen des Bildungswesens vorzuschlagen oder zu empfehlen. Der Bildungsbericht hat das Ziel, allen Akteuren des Bildungswesens die Möglichkeit zu geben, auf der Grundlage der bestmöglichen Zusammenfassung des aktuellen Wissens eine Einschätzung des schweizerischen Bildungswesens von heute vorzu- nehmen und sich die Vorstellungen zum schweizerischen Bildungswesen von morgen zu bilden. In der Hoffnung, diesen Zweck bestmöglich erfüllt zu haben, wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre des Bildungsbe- richts 2014.

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