Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 174   Tertiärstufe Zuständigkeiten und Finanzierung der Hochschulen Bund und Kantone tragen die Verantwortung für den Hochschulbereich ge- meinsam. Dementsprechend beteiligen sich auch beide an der überwiegend öffentlichen Finanzierung des Hochschulsystems. Für das Jahr 2010 bezifferte das BFS die gesamten Kosten für die Hochschulen mit 9,5 Mrd. Franken. Da- von entfielen drei Viertel auf die universitären Hochschulen, etwa ein Fünftel auf die Fachhochschulen und der Rest auf die pädagogischen Hochschulen. An den universitären Hochschulen wird mehr als die Hälfte dieser Mittel für Forschung und Entwicklung aufgewendet, an den Fach- und pädagogischen Hochschulen liegt der Schwerpunkt in der Grundausbildung, wofür gut zwei Drittel der Mittel verwendet werden (BFS, 2012b). Grundsätzlich übernehmen die Träger den Hauptteil der Kosten; bei der ETH ist das somit vollständig der Bund, bei den Universitäten, den Fachhochschulen und den pädagogischen Hochschulen sind es die Kantone ( Grafik 152 ). Im Rahmen der neuen hochschulrechtlichen Bestimmungen wird der Bund Grundbeiträge, Bauinvestitions- und Nutzungsbeiträge sowie pro- jektgebundene Beiträge an die kantonalen Hochschulen ausrichten. Bei den kantonalen Universitäten wird der Bund 20% des Gesamtbetrags der Re- ferenzkosten übernehmen, bei den Fachhochschulen 30% (Art. 50 HFKG). Die pädagogischen Hochschulen, die ausschliesslich den Kantonen unter- stellt sind, erhalten keine Grundbeiträge vom Bund. Bundesbeiträge gelan- gen nur als Drittmittel bei Forschungsprojekten oder (nach Inkrafttreten des HFKG) in Form projektgebundener Bundesbeiträge an die pädagogischen Hochschulen. Die kantonalen Abgeltungen erfolgen auf Basis der Interkantonalen Uni- versitätsvereinbarung (IUV) bzw. der Interkantonalen Fachhochschulver- einbarung (FHV), mit der sich die Kantone zur Leistung von Beiträgen für ihre Studierenden an den jeweiligen Hochschulkanton verpflichten. Bei den universitären Hochschulen ist die Höhe der Beiträge nach drei Fakultäts- gruppen differenziert und beträgt rund 10’000 Franken für die Geistes- und Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Recht, etwa 25’000 Franken für die exakten, die Natur- und- die technischen Wissenschaften und für Pharmazie sowie für die ersten zwei Studienjahre der Medizin und rund 50’000 Fran- ken für das Medizinstudium ab dem dritten Jahr. Leistungsarten Das unterschiedliche Profil der Hochschultypen, das sich bereits bei der Kostenstruktur zeigt, wird auch bei den Arbeitsbereichen des Personals er- sichtlich ( Grafik 153 ). Während das akademische Personal der universitären Hochschulen sich mehrheitlich der Forschung und Entwicklung widmet, ist das bei den Fach- und den pädagogischen Hochschulen deutlich weniger der Fall. Entsprechend der Differenzierung des Hochschulsystems liegt der Leis- tungsschwerpunkt des nichtuniversitären Sektors (FH und PH) eindeutig in der Grundausbildung. Die pädagogischen Hochschulen zeichnen sich weiter dadurch aus, dass sie relativ viel Weiterbildung anbieten, namentlich für die regelmässige Weiterqualifikation der Lehrpersonen, welche im Auftrag der kantonalen Schulbehörden erfolgt. 152  Herkunft der Mittel für die Lehre in der Grundausbildung, 2011 UH: ohne ETH; FH: nur öffentliche Daten: BFS 0% 20% 40% 60% 80% 100% nicht zuteilbare Drittmittel und Erlöse Private Kantone Bund PH FH ETH UH  Bund  Kantone  Private   nicht zuteilbare Drittmittel und Erlöse Leistungsarten nach BFS Lehre Bezeichnung für alle Tätigkeiten, welche primär die Unterrichtung der Stu­die­ ren­den (Bachelor, Master, Diplom und Doktorat) betreffen oder damit zusam- menhängen. Bei Lehre wird unterschie- den zwischen Grundausbildung (Bache­ lor- und Masterstufe) und vertiefter Ausbildung (Doktoratsausbildung). Forschung und Entwicklung (F+E) Bezeichnung für die systematische schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglich- keiten zu finden und/oder zu einer neuen Wissensordnung beizutragen. Weiterbildung Bezeichnung für alle Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildungsangebote für Studierende im Nachdiplombereich. Dienstleistungen Bezeichnung für alle wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Tätigkeiten mit vorwiegendem Routinecharakter, die weder mit Forschung und Entwicklung noch mit Lehre verbunden sind und sich primär an ein Publikum ausserhalb der Hochschulen richten.

Übersicht