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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

43 Bildungsbericht Schweiz | 2014 Obligatorische ­Schule  Systementwicklung auf nationaler Ebene Aspekte der dezentralen Vielfalt zu werten, doch stellen sich auch Proble- me der Vergleichbarkeit, der Mobilität und der Chancengerechtigkeit. Die Bundesverfassung verpflichtet im Rahmen der 2006 neu aufgenommenen «Bildungsartikel» daher die Kantone zur Harmonisierung im Bereich zen- traler Eckwerte wie Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Übergänge und Anerkennung von Abschlüssen (BV Art. 62, Abs. 4). HarmoS-Konkordat Mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obliga- torischen Schule (HarmoS-Konkordat) gab die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK im Jahr 2007 ihrem Willen zur Umsetzung der oben genannten Verfassungsvorgabe Ausdruck. Das Kon- kordat sieht strukturell eine einheitliche Dauer der obligatorischen Schule vor. Damit soll der Schuleintritt nach dem vollendeten vierten Altersjahr (Stichtag 31. Juli) erfolgen und die obligatorische Schulzeit mit einer Primar- stufe (inklusive Vorschule oder Eingangsstufe) von acht Jahren und einer Sekundarstufe I von drei Jahren insgesamt elf Jahre dauern. Das Konkordat umreisst in allgemeiner Form die Ziele der Volksschule, regelt den Beginn des Fremdsprachenunterrichts und stipuliert organisatorische Massnahmen wie Blockzeiten und Tagesstrukturen. Zur Harmonisierung der Bildungszie- le stellt das Konkordat ab auf sprachregionale Lehrpläne und auf sprachregio­ nal koordinierte Lehrmittel und Evaluationsinstrumente. In Anwendung von Artikel 4 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 beteiligen sich die Vereinbarungskantone zusammen mit dem Bund an ei­nem systematischen, kontinuierlichen, wissenschaftlich gestützten Monitoring und wollen in diesem Rahmen regelmässig die Entwicklungen und Leistungen der obligatorischen Schule evaluieren. Als Teil davon gilt die Überprüfung der Erreichung der nationalen Bildungsstandards. Der Beitritt zum HarmoS-Konkordat unterliegt parlamentarischen Ent­ scheiden und in der Regel dem fakultativen Referendum. Nach dem Bei­tritt von zehn Kantonen trat das Konkordat im August 2009 in Kraft. Die im Kon- kordat festgelegte Frist von sechs Jahren zur Umsetzung in den Kantonen läuft damit am 31. Juli 2015 ab. Bis Ende 2012 waren dem Konkordat fünfzehn Kan- tone beigetreten, sieben Kantone hatten den Beitritt abgelehnt und in vier Kantonen ist der Beitritt noch offen ( Grafik 28  ). Die fünfzehn beigetrete- nen Kantone (darunter alle französisch- sowie zweisprachigen Kantone und der Kanton Tessin) repräsentieren 76% der Wohnbevölkerung der Schweiz (Beitrittsverfahren HarmoS-Konkordat, Stand 26.9.2010). Die Kantone der französischsprachigen Schweiz verabschiedeten zeitgleich mit dem Inkraft- treten des HarmoS-Konkordates 2009 eine Übereinkunft zur Umsetzung des Konkordates, die «Convention scolaire romande». Die Konvention greift die HarmoS-Vorgaben auf und geht in vielen Punkten weiter (CIIP, 2007). Strukturharmonisierung Unabhängig vom Beitritt zum HarmoS-Konkordat ist die Harmonisierung der Dauer der Sekundarstufe I von drei Jahren auf Gesetzesebene in allen Kantonen erfolgt oder beschlossen. Im Kanton Tessin bleibt die im Kon- 28  Stand der Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat am 1. 1. 2013 Daten: EDK   Beitritt angenommen   Beitritt abgelehnt   noch nicht entschieden

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