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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

193 Bildungsbericht Schweiz | 2014 Universitäre Hochschulen  Effektivität Studiengebühren Die Studiengebühren liegen an den meisten Hochschulen zwischen 1000 und 1600 Franken pro Jahr, nur die Universität der italienischen Schweiz erhebt mit 4000 Franken deutlich höhere ( Grafik 174 ). Von Studierenden, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Zulassungsausweises ihren Wohnsitz im Ausland hatten, werden teilweise zusätzliche Gebühren in der Höhe von 300 bis 4000 Franken (USI) erhoben. Die zusätzlich verlangten Gebühren werden durch höhere administrative Kosten (Prüfung der Dossiers bei Auf- nahme, Kommunikation/Internet in englischer Sprache) sowie durch die entstehenden Finanzierungslücken erklärt, welche den Universitätskanto- nen aufgrund fehlender IUV-Beiträge entstehen. 174  Jährliche Studiengebühren an universitären Hochschulen, 2013 Daten: CRUS, Websites der Universitäten CHF 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 zusätzliche Gebühren für Bildungsausländer allgemeine Studiengebühren ETHZEPFLUSIZHSGNELULAGEFRBEBS   Studiengebühren für Schweizer(innen) und Bildungsinländer(innen)   zusätzliche Gebühren für Bildungsausländer(innen) Die Studiengebühren sind innerhalb der Universitäten für alle Fachbereiche identisch. Da zwischen den verschiedenen Studiengängen jedoch substan- zielle Kostenunterschiede bestehen, ist der Beitrag der Studierenden an die Kosten des Studiums sehr unterschiedlich. So trägt ein Student der Sozial- wissenschaften an der Universität Zürich 14% seiner jährlichen Kosten für die Grundausbildung selber (ohne Ausgaben für die Forschung), eine Zahn- medizinstudentin an derselben Universität jedoch nur rund 5%. Effektivität Ein primäres Ziel der Hochschulausbildung ist die Vermittlung von Kom- petenzen, die im späteren (Berufs-)Leben benötigt werden. In diesem Sinn wurden im Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich (nqf.ch-HS; CRUS, KFH & COHEP, 2011) gemeinsame fachunabhängige Ler- nergebnisse formuliert, über welche die Studierenden am Ende der jeweili-

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