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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 148 Institutionen  Gymnasium Mathematik, d) Biologie und Chemie, e) Wirtschaft und Recht, f) Philoso- phie/Pädagogik/Psychologie (PPP), g) bildnerisches Gestalten (BG), h) Musik. Das Fächerangebot legen die Kantone fest und somit schwanken auch die Anteile der Schülerinnen und Schüler in den Schwerpunktfächern zwischen Kantonen ( Grafik 124 ) relativ stark, während die Verteilung der Schülerin- nen und Schüler auf die Schwerpunktfächer innerhalb der Kantone über die Jahre nur sehr wenig schwankt. Lang- und Kurzzeitgymnasium Insgesamt dauert die Ausbildung bis zur gymnasialen Maturität mindestens 12 Jahre (ohne Eingangsstufe gemäss HarmoS). Die letzten vier Jahre davon sind als Maturitätslehrgang zu gestalten und das erste dieser vier Jahre kann als gym- nasiale Vorbildung auf der Sekundarstufe I erfolgen (MAR 95, Art. 6). Struktu- rell zu unterscheiden sind das Langzeitgymnasium (Dauer sechs Jahre, davon zwei Jahre Untergymnasium) und das Kurzzeitgymnasium (Dauer vier Jahre). Der Eintritt ins Langzeitgymnasium erfolgt im Anschluss an die Primarschule. Beim Kurzzeitgymnasium erfolgt der Eintritt auf der Sekundarstufe I nach dem 8. oder 9. Schuljahr (10. oder 11. nach HarmoS-Zählweise). In Zürich und Kan- tonen der Zen­tral- und Ostschweiz ist das Langzeitgymnasium verbreitet (LU, NW,OW,UR,ZG,AI,GL,GR,SG,ZH).IndreiKantonen(NW,OW,UR)wird ausschliesslich das Langzeitgymnasium angeboten. In der lateinischen Schweiz ist das Gymnasium hingegen als Kurzzeitgymnasium organisiert. Zulassungsbedingungen Die Bedingungen für die Zulassung zum Gymnasium und die Aufnahmever- fahren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler aus dem Schultyp mit den höchsten Anforde- rungen zum Aufnahmeverfahren zugelassen. Eine Ausnahme machen bspw. die beiden Basel, in denen auch Schülerinnen und Schüler aus dem zweit- höchsten Schultyp bei einem gewissen Notendurchschnitt provisorisch zuge- lassen werden. Vereinfachend lassen sich die kantonalen Aufnahmeverfahren in zwei Typen einteilen. Bei Typ 1 wird im Regelfall mittels einer Abschluss- oder Aufnahmeprüfung über die Zulassung ins Gymnasium entschieden. Typ 2 ist dadurch definiert, dass im Regelfall keine Abschluss- oder Aufnahmeprü- fung stattfindet, sondern bspw. die Erfahrungsnoten entscheiden. Mit unterschiedlich langen Probezeiten bzw. Promotionsintervallen kön- nen die Gymnasien zusätzlich die Aufnahme bestätigen oder korrigieren. So besteht bspw. im Kanton Jura eine Probezeit von einem Jahr, wenn nicht ganz alle Bedingungen für einen Übertritt erfüllt werden (Eberle & Brüg- genbrock, 2013). In Zürich wurde neben der zentralen schriftlichen Aufnah- meprüfung fürs Gymnasium ein fächer- und lehrmittelunabhängiger Test zur Erfassung der allgemeinen kognitiven Fähigkeiten (AKF) erprobt, je- doch nach der Testphase nicht definitiv eingeführt. Ein Zusammenhang zwischen den Zulassungsbedingungen und der Maturitätsquote in einem Kanton kann nicht eindeutig aufgezeigt werden, auch wenn die Kantone in der West- und Südschweiz, in denen die abgebende Schule entscheidet, oft höhere Maturitätsquoten haben als die Deutschschweizer Kantone. Es zeigt sich aber wie schon bei der Maturitätsquote, dass die Einstellung der Die Ausbildung bis zum Maturitäts- abschluss dauert mindestens 12 Jahre (Graubünden und Uri). In den meisten Kantonen dauert die Ausbildung 13 oder 14 Jahre. Einzelne Kantone weisen eine Schuldauer von 15 Jahren bis zur Matura aus (Aargau, Freiburg und Genf). Diese verlängerte Ausbildungsdauer bis zum Abschluss der Matura ist darauf zurück zuführen, dass die Kantone die Primar- stufe, inkl. Vorschule oder Eingangsstufe, von acht Jahren gemäss HarmoS schon eingerichtet haben ( Kapitel Obligatori- sche ­Schule, Seite 41 ). 125  Vereinfachte Typologie der Aufnahme ins Kurzzeitgymnasium Quelle: Eberle & Brüggenbrock, 2013; IDES Typ 1: Im Regelfall mit Abschluss- oder Aufnahmeprüfung Typ 2: Im Regelfall ohne Abschluss- oder Aufnahmeprüfung AG BE AI BL AR BS GL FR GR GE SG JU SH LU SZ NE TG NW ZH OW SO (seit 2013) TI UR VD VS ZG

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