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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 190 Institutionen  Universitäre Hochschulen Zulassung zum Studium Früher war die Zulassung zu einer universitären Hochschule an eine gym- nasiale Maturität geknüpft, neuerdings öffnet auch der indirekte Weg via Ergänzungsprüfung «Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschu- le» oder via andere schweizerische Zertifikate (bspw. FH-Bachelorabschluss, mit eingeschränkter Studien­wahlmöglichkeit) den Weg an die Universität. Daneben besteht an einzelnen Universitäten und Fakultäten auch die Mög- lichkeit, ohne Maturität «sur dossier» bzw. mittels Aufnahmeprüfung in ein universitäres Studium einzutreten, wobei eine Aufnahme teilweise an zu- sätzliche Bedingungen wie Mindestalter oder Berufserfahrung geknüpft ist. Die Eintritte in die universitären Hochschulen nach Zulassungsausweis zei- gen, dass der Anteil der Studierenden, welche «sur dossier» bzw. mit Auf- nahmeprüfung an die Hochschule gelangen, in den Jahren 2002 bis 2012 le- diglich zwischen 1,3 und 2,6% betrug (ohne ausländische Zertifikate). Seit dem Jahr 2004 ist der Anteil zudem kontinuierlich gesunken. Die gymnasialen Maturanden und Maturandinnen der Schweiz können die Universität und die Fachrichtung frei wählen – dies im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, wo Zulassungsbeschränkungen bestehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen gibt es in der Deutschschweiz allerdings in der Medizin sowie teilweise in den Sportwissenschaften Zulassungsbe- schränkungen, wobei die Zulassungen mit Eignungstests geregelt werden. Da der Eignungstest für Medizin bezüglich der Vorhersagekraft für den Stu- dienerfolg (die Vorprüfungen werden bei höheren Testwerten mit grösserer Wahrscheinlichkeit, besseren Noten und zeitlich früher bestanden; Hänsgen, 2013; Hänsgen, Eggli, & Wechsler, 2007; Hänsgen & Spicher, 2001; Mallinger, Holzbaur, Dierich et al., 2007) zuverlässiger ist als die nicht standardisierten Maturanoten (Hänsgen & Spicher, 2008), ist die Zulassungsbeschränkung mittels Test chancengerechter als eine Auswahl auf der Basis der Matura­ noten. Nicht klar ist hingegen, ob ein Verzicht auf eine Eintrittsprüfung und eine Beschränkung der Studierendenzahl aufgrund der Studienleistungen im ersten und allenfalls zweiten Studienjahr, wie sie an den Westschwei- zer Universitäten betrieben wird, eine gleich gute oder gar bessere Auswahl bringt. Grundsätzlich ist aber in letzterem Fall die Effizienzfrage zu stellen, da der Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen einerseits mit hohen Kosten für die Universitäten verbunden ist und andererseits auch aus individueller Sicht durch die «verlorenen» Studien­jahre oder durch das höhere Risiko, gar kein Studium abzuschliessen, Kosten entstehen können. Akademisches Personal und Nachwuchsförderung Für die Hochschulen ist auch die Zusammensetzung bzw. die Rekrutierung des akademischen Personals von Bedeutung. In Bezug auf die Altersstruktur der Professorinnen und Professoren zeigt sich, dass die mittleren 50% zwi- schen 43 und 58 Jahre alt sind. Die männlichen Professoren sind im Durch- schnitt rund vier Jahre älter als die Professorinnen (BFS, 2011c), was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass in den letzten Jahren der Frauenanteil bei Berufungen gestiegen ist. Insgesamt hat sich im Verlaufe der letzten zehn Jahre die Professorengruppe geringfügig, d.h. um ein bis zwei Jahre, verjüngt. Aufgrund der Altersverteilung ist in den kommenden Jahren mit jährlichen Pensionierungsquoten von rund 3% zu rechnen.

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