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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 256 Berufs- und höhere Fachprüfungen  Höhere Berufsbildung Höhere Fachschulen stellen auch Nachdiplome aus, welche ebenfalls vom Bund anerkannt sind und den Absolvierenden den Zugang zu spezialisier- ten Berufen in ihrem Sektor erlauben, wie bspw. der Anästhesie oder der In- tensivpflege im Gesundheitswesen. Die entsprechend Diplomierten führen danach denselben Titel wie jene mit dem HF-Diplom, aber mit dem Zusatz «NDS» (Nachdiplomstudium). 242  Nachdiplome der höheren Fachschulen nach Bildungsfeldern und Geschlecht, 2012 Daten: BFS 0 100 200 300 400 500 600 Frauen Männe HF Wirtschaft HF Gesundheit HF Technik HF Gastgewerbe, Tourismus, Hauswirtschaft HF Soziales, Erwachsenenbildung Anzahl Abschlüsse  Männer  Frauen Die höheren Fachschulen sind geografisch sehr stark konzentriert. Die hö- heren Fachschulen der Kantone Bern und Zürich alleine vergeben jährlich 41% aller HF-Diplome (2012). Zudem sind die höheren Fachschulen in der Deutschschweiz stärker verbreitet als in der Westschweiz und im Tessin (letztere vergeben zusammen 20% aller Diplome), was einerseits darauf zu- rückzuführen ist, dass ähnliche Studiengänge in der lateinischen Schweiz häufiger an Fachhochschulen angeboten werden und andererseits ein gerin- gerer Anteil an Absolventen der beruflichen Grundbildung besteht, welche die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Studium an einer höheren Fach- schule stellen. Berufs- und höhere Fachprüfungen Die eidgenössische höhere Fachprüfung (im gewerblich-industriellen Be- reich auch als Meisterprüfung bekannt) wurde schon 1933 im ersten eidge- nössischen Berufsbildungsgesetz staatlich geregelt. Die Berufsprüfung kam 1963 ins damals revidierte Berufsbildungsgesetz. Anders als bei den höheren Fachschulen, wo der gesamte Lehrgang vom Bund anerkannt wird, bezieht sich bei den Berufs- und den höheren Fach- prüfungen die eidgenössische Anerkennung nur auf Durchführung und In- halt der Prüfung. Die Initiative zur Schaffung einer neuen Berufs- oder höhe- ren Fachprüfung geht immer von einer Organisation der Arbeitswelt (OdA) aus. Die OdA bestimmen die Inhalte; der Bund übernimmt die Aufsicht über die Prüfungen und genehmigt die Prüfungsordnungen. Das SBFI genehmigt innerhalb einer Branche für eine spezielle Ausrichtung nur je eine eidge- nössische Berufsprüfung und eine eidgenössische höhere Fachprüfung. Die eidgenössische höhere Fachprüfung unterscheidet sich von der eidgenös- sischen Berufsprüfung in der Regel durch höhere Anforderungen. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass die meisten Personen, die eine eidgenössische

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