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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 182   Tertiärstufe Hindernisfreie Hochschulen Der Zugang zu einem Hochschulstudium für Menschen mit Behinderung sowie ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am Studienbetrieb sind in der Schweiz durch das Gesetz gewährleistet.2 Wie eine Bestandesaufnahme der Hochschulen zeigt (Kobi & Pärli, 2010), besteht bei der Verwirklichung des hindernisfreien Zugangs jedoch noch grosser Handlungsbedarf. So ver- fügen viele Hochschulen über keine Anlaufstelle für Behinderte oder wei- sen Mängel bei der baulichen Zugänglichkeit oder der Barriere­freiheit von Webseiten auf. Zudem ist die Gleichstellungsthematik im Allgemeinen we- nig verankert und die Kommunikation von Problematiken und Unterstüt- zungsangeboten wie auch standardisierte Abläufe für den Nachteilsausgleich sind stark ausbaubedürftig. Um zwischen den verschiedenen Hochschul­ institutionen einen Vergleich der Zugänglichkeit zu ermöglichen, wurde in der erwähnten Studie ein «Zugänglichkeitsindex», basierend auf zehn Items, erstellt. Der durchschnittliche Indexwert aller untersuchten Hochschulen beträgt 0,6 Punkte, bei einem möglichen Wertebereich von 0 bis 1,7. Aller- dings gibt es sowohl zwischen als auch innerhalb der verschiedenen Hoch- schultypen beträchtliche Unterschiede. Die Indexwerte variieren von 0,1 bis 1,7 Punkte; die Medianwerte der drei Hochschultypen liegen bei 0,9 (UH), 0,5 (FH) bzw. 0,3 (PH) Punkten. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass der hin- dernisfreie Zugang bei grösseren Hochschulen weiter fortgeschritten ist als bei kleineren Institutio­nen. Für die weitere Planung und Umsetzung der Gleichstellungsstrategien in diesem Bereich stehen den Hochschulakteuren verschiedene Orientierungshilfen zur Verfügung (vgl. www.hindernisfreie- hochschule.ch oder die Empfehlungen der Dachorganisation AGILE – Be- hinderten-Selbsthilfe Schweiz).3 2  Bundesverfassung (Art. 8) und Behindertengleichstellungsgesetz (Art. 1 und 2) 3 agile.ch/zugang-hochschulen

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