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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 252 Kontext und Institutionen  Höhere Berufsbildung Kontext und Institutionen Die Ziele der höheren Berufsbildung bestehen in der Vermittlung bzw. dem Erwerb von «Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind» (BBG Art. 26, Abs. 1). Die Berufs- und die höheren Fachprüfungen stellen die Fähigkei- ten der Kandidatinnen und Kandidaten fest, Tätigkeiten (fachlich oder füh- rungsbezogen) eines Anforderungsniveaus auszuüben, die mehr verlangen als eine abgeschlossene berufliche Grundbildung auf der Stufe des eidgenös- sischen Fähigkeitszeugnisses. Die höhere Fachprüfung prüft, ob die Kandi- dierenden fähig sind, einen KMU-Betrieb selbständig zu leiten oder in ihrem Fachbereich als Expertinnen und Experten tätig zu sein. Die höhere Berufsbildung setzt als Zutrittsqualifikation ein eidgenös- sisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen All- gemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus (BBG Art. 26, Abs. 2). Mit anderen Worten, die höhere Berufsbildung ist der Teil des ter- tiären Bildungswesens, der als einziger als Regeldiplom des Zugangs keine Maturität (weder eine gymnasiale noch eine Berufsmaturität) voraussetzt. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine Studierenden in der höheren Berufs- bildung gäbe, die über solche Zugangsvoraussetzungen verfügen. Das Berufsbildungsgesetz hat die höhere Berufsbildung, neben den kan- tonalen Universitäten, den eidgenössischen technischen Hochschulen (ETH), den Fachhochschulen und den pädagogischen Hochschulen, als Ausbildungs- gang auf tertiärer Stufe gesetzlich verankert. Im Gegensatz zu den anderen Typen wird die höhere Berufsbildung jedoch nicht als hochschulische tertiäre Bildung definiert (ISCED 5A), sondern als tertiäre Ausbildung Typ B klassifi- ziert (ISCED 5B). Mit der Reform der statistischen Klassifikation des Bildungs- wesens, ISCED, sollen ab 2014 die Abschlüsse der höheren Berufsbildung neu klassifiziert werden ( Infotext links). Aufgrund der Heterogenität der Ab- schlüsse der höheren Berufsbildung dürfte es sinnvoll sein, diese, anders als in der alten Klassifizierung, nicht alle denselben neuen Stufen zuzuordnen. 236  Übersicht über die höhere Berufsbildung in der Schweiz Daten: SKBF Zugangsvoraussetzungen Dauer Anbieter Vollzeit/Teilzeit Abschluss Höhere Fachschulen Abschluss auf Sekundar- stufe II und teilweise Berufserfahrung 2–3 Jahre private und öffentlich-rechtliche Schulen vollzeitlich oder berufsbegleitend Diplom, z.B. Pflegefachmann/ -frau HF Berufsprüfung Abschluss auf Sekundar- stufe II und bestimmte Anzahl Jahre Praxiserfah- rung in der entsprechen- den Fachrichtung nicht festgelegt, da der Besuch von Vorbereitungs­ kursen freiwillig ist Berufsverbände; frei wählbare Vorbereitungskurse, die von Organisationen der Arbeitswelt und öffentlichen oder privaten Schulen angeboten werden berufsbegleitend eidg. Fachausweis, z.B. Baupolier(in) mit eidg. Fachausweis (eidg. Berufsprüfung) Höhere Fachprüfung (auch Meisterprüfung) Berufsprüfung und bestimmte Anzahl Jahre Praxiserfahrung in der entsprechenden Fachrichtung nicht festgelegt, da der Besuch von Vorbereitungskur- sen freiwillig ist Berufsverbände; frei wählbare Vorbereitungskurse, die von Organisationen der Arbeitswelt und öffentlichen oder privaten Schulen angeboten werden berufsbegleitend eidg. Diplom, z.B. Schreiner- meister(in), dipl. Finanzexperte, -expertin ISCED-Reform 2011 An der 36. Generalversammlung der UNESCO 2011 wurde die Klassifikation der Bildungssysteme revidiert. Die neue Klassifikation ersetzt jene aus dem Jahre 1997, die bezüglich des tertiären Sektors die Ausbildungen auf der Stufe 5 in Hoch- schulabschlüsse 5A und tertiäre Nicht- hochschulabschlüsse 5B unterteilte. Die höchste Stufe der Klassifikation war die Stufe 6, welche Doktoraten oder anderen an den Masterabschluss anschliessenden akademischen Ausbildungen vorbehalten war. Neu umfasst die ISCED-Klassifikation acht Stufen, wovon die oberste wieder­ um den Doktoraten vorbehalten ist. In die Stufe 4 werden wie bislang die nicht tertiären, aber postsekundären Ausbil- dungen eingestuft. Tertiäre Studiengänge können nun von der Stufe 5 an klassifi- ziert werden, wobei die Stufen wie folgt beschrieben werden: 5: kurze tertiäre Aus- bildungen; 6: Bachelor oder äquivalente Abschlüsse; 7: Master oder äquivalente Abschlüsse. Den einzelnen Ländern wird bei der Zuordnung der nationalen Ab- schlüsse zu den einzelnen ISCED-Stufen eine gewisse Freiheit eingeräumt.

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