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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

259 Bildungsbericht Schweiz | 2014 Höhere Berufsbildung  Kosten, Finanzierung und Nutzen ihrem Wohnkanton studieren. Die von allen Kantonen unterzeichnete Fach- schulvereinbarung (FSV, 1998) hatte den Kantonen bei der Finanzierung der Studierenden aus ihrem Kanton eine «À-la-carte»-Finanzierung ermöglicht, was bedeutete, dass sie nur an jene ausserkantonalen höheren Fachschulen Beiträge bezahlen mussten, die sie selbst bestimmt hatten. Dies konnte dazu führen, dass ein ausserkantonal Studierender sich in einer solchen Situation mit höheren Studiengebühren konfrontiert sah. Das neue Konkordat, die «Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der hö- heren Fachschulen» (HFSV), sieht nun vor, dass alle Konkordatskantone an alle durch das Konkordat abgedeckten Schulen Beiträge (und zwar Pauschal- beiträge, die 50–60% der Kosten des Studiengangs decken) bezahlen und somit die Freizügigkeit der Studierenden verbessert wird. Dieses Konkordat wurde von der Plenarversammlung der EDK am 22.3.2012 verabschiedet und tritt in Kraft, wenn dem Konkordat mindestens 10 Kantone beigetreten sind. Die Umsetzung wäre frühestens auf das Schuljahr 2015/2016 möglich; bis dahin werden die Bestimmungen der FSV gelten. Die öffentliche Subven- tionierung der Berufs- und höheren Fachprüfungen ist nicht Gegenstand dieses neuen Konkordats. Bei den Vorkursen und Prüfungsgebühren ergab die Erhebung von Neu- komm, Rageth & Bösch (2011) für das Jahr 2010, dass rund ein Fünftel der Stu- dierenden alle Kosten selbst deckten, während die übrigen 80% ganz oder teilweise in den Genuss von arbeitgeberseitiger Unterstützung kamen ( Gra- fik 245 ); bei einem Viertel der Studierenden übernahmen die Arbeitgeber da- bei die vollen Kosten. Die öffentlichen Subventionen fliessen mehrheitlich in Form von Stipendien an die Studierenden. Die öffentlichen Subventionierun- gen der Prüfungen hingegen können nur aus den öffentlichen Ausgaben für die höhere Berufsbildung eruiert werden, da sie für die Prüfungsteilnehmen- den nicht ersichtlich sind. Die Bundesbeiträge an die Prüfungsaufwendungen decken ab 1.1..2013 60% und in Ausnahmefällen 80% der Gestehungskosten. 245  Finanzierungsquellen für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, 2010 Mehrfachnennungen möglich Quelle: Neukomm, Rageth & Bösch, 2011 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% HFP BP andereArbeit- geber privatBranchen- verbände öffentlich  Berufsprüfungen   höhere Fachprüfungen Momentan monetär nicht ausgewiesen werden die Vergütungen, die die Arbeitgeber in Form von Zeitgutschriften ( Grafik 246 ) den Studierenden zukommen lassen. Dieser Ertrag wirkt sich bei den Studierenden in einer Reduktion der Opportunitätskosten der Ausbildung nieder, was wiederum deren Rentabilität erhöht. Die meisten Arbeitgeber versichern sich aber ihre Leistungen in Form von Abzahlungsklauseln, d.h. die Studierenden müssen

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