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SKBF-CSRE Bildungsbericht 2014 DE

skbf | csre  Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 42 Systementwicklung auf nationaler Ebene  Obligatorische ­Schule Systementwicklung auf nationaler Ebene Die Volksschule umfasst die Vorschul- oder Eingangsstufe, die Primarstufe und die Sekundarstufe I und ist mit über 900’000 Schülerinnen und Schü- lern (2011/12), über 90’000 Lehrpersonen (2011/12) und über 50% der öffent- lichen Bildungsausgaben (2009) der gewichtigste Teil des Bildungswesens in der Schweiz. Die Verantwortung für die Volksschule liegt bei den Kantonen. Die Bundesverfassung legt jedoch fest, dass die Kantone gemeinsam mit dem Bund im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für hohe Qualität und Durch- lässigkeit im Bil­­dungsraum Schweiz sorgen (BV Art. 61a, Abs. 1). Die historisch gewachsenen kantonalen Schulsysteme zeichnen sich durch strukturelle und kulturelle Vielfalt sowie sehr unterschiedliche Grös­ se aus (Beispiel: 147’130 Volksschüler im Kanton Zürich gegenüber 2064 im Kanton Appenzell-Innerrhoden). Die grösste strukturelle Vielfalt zeigte sich bisher auf der Vorschulstufe, wo ein bis zwei Jahre Kindergarten (im Kan- ton Tessin drei Jahre) mit unterschiedlichem Verpflichtungsgrad angeboten wurden. Im Rahmen der neunjährigen obligatorischen Schulzeit dauerte die Primarschule bislang in den meisten Kantonen sechs Jahre, mit Ausnahme von Basel-Stadt und Waadt (vier Jahre), Aargau, Basel-Landschaft, Neuen- burg und Tessin (fünf Jahre). Daran schloss sich die Sekundarstufe I von drei Jahren Dauer an mit entsprechenden Abweichungen in den genannten Kan- tonen. In inhaltlicher Hinsicht äusserte sich die Vielfalt bisher in den kan- tonal unterschiedlichen Lehrplänen und darauf abgestimmten Lehrmitteln. Bereits seit einiger Zeit wird eine Harmonisierung der kantonalen Schulsys- teme angestrebt ( HarmoS-Konkordat, Seite 43 ). Ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt die Sonderpäd­ agogik für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 20. Altersjahr) mit besonderem Bildungsbedarf. Mit dem Übergang der Sonderschulung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aus der Zuständigkeit der Invalidenversicherung in jene der Kantone wurde der Fokus von der Be- hinderung weg und auf den Bildungsbedarf gelenkt. Kleine Kinder mit Be- hinderungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen werden möglichst früh erfasst und gefördert (heilpädagogische Früherziehung). Für die obligato- rische Schulzeit stehen Logopädie und Psychomotoriktherapie sowie son- derpädagogische Massnahmen in der Regelschule oder einer Sonderschule zur Verfügung. Bedarfsweise ist auch die Betreuung in Tagesstrukturen oder Internaten möglich und der Transport zu Schulen und Therapiestellen wird gewährleistet. Neben die Förderung in Sonderschulen aller Art für verschie- dene Behinderungsarten sowie die an Regelklassen angegliederten Sonder- bzw. Kleinklassen (Klassen mit reduzierter Schülerzahl) und die Einschu- lungsklassen (Lehrplan der ersten Primarklasse verteilt auf zwei Schuljahre) tritt zunehmend die integrative Förderung in der Regelklasse. Integrativ ist auch die Förderung besonders begabter Kinder gestaltet. Begabungs- und Begabtenförderung umfasst Akzeleration (vorzeitige Einschulung, Klassen- überspringen usw.), Enrichment (z.B. vertiefende individuelle Bearbeitung von Projekten, Zusatzangebote) und Support für die Lehrpersonen (Bera- tung, Weiterbildung). Rund 95% aller Kinder besuchen die öffentlichen Schulen der Vorschul- oder Eingangsstufe sowie der Primar- und Sekundarstufe I in ihrer Wohn- oder einer Nachbargemeinde; etwas über 5% besuchen eine Privatschule. Die Wohnortnähe und die Angepasstheit an lokale Bedürfnisse sind als positive 27  Die Volksschule in Zahlen Daten: BFS Schülerinnen und Schüler 2011/12 Vorschule / Eingangsstufe 149’660 Primarstufe 431’086 Sekundarstufe I 283’503 besonderer Lehrplan 36’159 Lehrpersonen 2011/12 obligatorische Schule 90’242 (Doppelzählungen möglich) Prozentuale Aufteilung der öffentlichen Bildungsausgaben 2009 Vorschule 3% Primar-/Sekundarstufe I 50% Sekundarstufe II 20% Tertiärstufe 25% nicht aufteilbar 2%

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